Hinweise zur Batterie- und Altgeräte-Entsorgung

Hinweise gemäß BatterieG:

 

Bitte beachten Sie folgenden „Pflichthinweise für Endnutzer“ nach dem Batteriegesetz. „Endnutzer“ ist derjenige, der Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzt und in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiterveräußert.

 

Entsorgungspflicht von Altbatterien / Akkus:

 Als Endnutzer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch an eine von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen (kommunale Sammelstelle) oder auch im Handel vor Ort (Vertreiber) kostenfrei zurückgeben.

 

Auch wir als Vertreiber von Batterien sind verpflichtet, von einem Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe unserer Verkaufsstelle [bitte hier Name und Adresse einfügen] unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Bei Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen können Sie Ihre Altbatterie auch ausreichend frankiert an die vorstehend genannte Adresse unserer Verkaufsstelle zurücksenden.

 

Bedeutung der Symbole und Zeichen:

 Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne versehen.

Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, sind unterhalb des vorstehend Symbols (durchgestrichene Mülltonne) mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, welche in der Batterie enthalten sind. Die Bezeichnung "Cd" steht dabei für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei.

 

Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräte

Wir sind zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht verpflichtet.

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